
Wir starten mit dir die Wärmewende!
Erster Schritt: Daten vollständig erfassen.
Zur Vorbereitung benötigen wir weitere Infos von dir!

Wir starten mit euch die Wärmewende!
Erster Schritt: Vollständige Datenerfassung.
Machs’s dir selbst oder nimm dir einen Berater zur Hilfe.

bis zu 70% fördern lassen
* Infos auf Basis des letzten Standes des Gesetzesentwurfs „EEG“. Alle Angaben ohne Gewähr.
Deine Benefits
Förderung von Wärmepumpen:
– Grundförderung: 30% (einkommensunabhängig)
– Geschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20% bis zum 31.12.2027, danach schrittweise verringert
– Einkommensabhängige Förderung: Extra 30% für Haushalte mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro Förderung gedeckelt bei maximal 70% der förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro.
Inkrafttreten des GEG und WPG:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Die volle Wirkung entfaltet es jedoch erst, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Es ist noch unklar, wie sich das beispielsweise auf die Installation von Ölheizungen ab dem 01.01. auswirkt. Die Fristen für das Vorlegen von Wärmeplänen werden ebenfalls vorgezogen.
Gasheizungen:
Ab dem 01.01.2024 besteht eine Energieberatungspflicht bei der Installation von Gasheizungen. Wenn ein Wärmeplan vorliegt, der keine Netzumstellung vorsieht, müssen ab dem 01.01.2024 installierte Gasheizungen ab 2029 mindestens 15% Biomethan verwenden (ab 2035 30%, ab 2040 60%) oder eine Hybridheizung ergänzen. Bei einem Wärmeplan mit Netzumstellung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Kommune und Gasnetzbetreibern erforderlich, die Zwischenziele für 2035 und 2040 enthält und von der Bundesnetzagentur auf Plausibilität und Kompatibilität mit den Klimazielen geprüft wird.
Aktuelle Informationen zum EEG findest du hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/novelle-eeg-gesetz-2023-2023972